#Schutzkonzept Oktober 2020
Schutzkonzept PLAN C’
Gemäss den Weisungen vom BAG im Oktober 2020 ist für PLAN C’, Coaching & Supervision von Cornelia Schwager Keller folgendes COVID-19-Schutzkonzept erstellt worden:
1. Verantwortlichkeit
- für den Raum an der Zeughausstrasse 52 in 8400 Winterthur: Cornelia Schwager Keller, 052 238 0209/076 212 01 67 sowie
- während der Kurszeit alle Kursteilnehmer*innen in eigener Verantwortung gemäss den nachfolgenden generellen Schutzmassnahmen:
Im Korridor, bei den Toiletten und Treppenhäuser sind die Kursteilnehmer*innen angehalten,
- jederzeit eine selbstmitgebrachte Maske zu tragen
- sich nicht zu versammeln ohne Einhaltung des Mindestabstandes
- sich bei Ankunft und längerem Aufenthalt regelmässig die Hände zu waschen und den notwendigen Abstand einzuhalten.
2. Schutzkonzept als Handlungsanweisung im Raum:
a) Zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr sind im 70m2 grossen Raum max. 7 Personen gleichzeitig zugelassen, damit der Mindestabstand jederzeit eingehalten werden kann.
b) Die Hände können in den Toilettenräumlichkeiten am Ende des Flurs gewaschen werden oder im Raum selber beim Lavabo.
c) Im Raum befindet sich ein Desinfektionsmittel beim Eingang. Es empfiehlt sich, das eigene Desinfektionsmittel und eine eigene Maske mitzubringen.
d) Die Masken sind während aller Veranstaltungen zu tragen. Wer eine ärztliche Dispensation zur Maskentragepflicht vorlegt, kann den Kurs verschieben oder kann selbstverantwortlich und mit Hilfe der Kursleiterin im Abstand von 2 m dem Kurs folgen.
e) Es wird regelmässig 1x pro Stunde gelüftet.
f) Oberflächen und Geschirr werden sofort nach der Beendigung der Sitzung oder des Treffens mit Abwaschmittel gewaschen.
g) Für die Malzeit-Arbeit werden Pinsel vor und nach der Malzeit desinfiziert. Handschuhe für das Malen liegen bereit.
3. Kontaktdaten:
Diese werden zur Sicherstellung der Vorgaben erhoben mittels der Anmeldung. Auf Anfrage werden diese an die kantonalen Behörden weitergeleitet und nach Ablauf von 14 Tagen vernichtet.
4. COVID-19 Erkrankte:
Personen, welche sich mit Krankheitssymptomen am Kursort befinden, informieren sofort die Kursleitung und begeben sich umgehend nach Hause. Sie befolgen die Vorgaben des BAG bis ein Ansteckungsrisiko ausgeschlossen werden kann.
Besten Dank für das Einhalten der Regelungen und das eigenverantwortliche Handeln zum Schutz aller.
Winterthur, im Oktober 2020
C. Schwager Keller